Leistungen

Vertretung von Mitgliederinteressen

Der DLG Lohnsteuerhilfeverein vertritt die Interessen seiner Mitglieder im Rahmen der im Steuerberatergesetz § 4 Nr. 11 geregelten Befugnis

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Allgemeiner Leistungsumfang

Die Leistungen umfassen Hilfe und Beratung in Steuerfragen und steuersparender Planung.

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Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer

Soweit die Hilfeleistung zulässig ist, unterstützt der DLG e.V. weiterhin bei Anträgen zur Freistellung oder Anrechnung von Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer.

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Schriftverkehr

Der DLG e.V. errechnet Ihren voraussichtlichen Anspruch auf

Darüber hinaus kümmert er sich um alle Anträge und Erklärungen, führt den gesamten Schriftwechsel, überprüft eingehende Bescheide für Sie und führt Rechtsbehelfe sowie Finanzrechtsstreite.

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